14.08.2026 |

Ross und Reiter benennen.

Seit dem 2. August 2026 muss deutlich gemacht werden, dass Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt wird. Doch wen betrifft die Kennzeichnungspflicht überhaupt – nur die Anbieter jener Tools oder auch alle Unternehmen, die damit arbeiten? Nicht trivial. Schließlich können saftige Geldstrafen verhängt werden.

Die gesetzlichen Maßgaben bei der Verwendung von KI enthält die Verordnung über Künstliche Intelligenz (im Volksmund kurz „KI-VO“ oder Englisch „AI-Act“). Für die Pflichten wird unterschieden zwischen „Anbietern“ und „Betreibern“ von KI-Systemen. Als Anbieter gelten jene Unternehmen, die die Werkzeuge bauen und in den Verkehr bringen. Dazu gehören beispielsweise ChatGPT von Open AI, Gemini von Google, Copilot von Microsoft und Claude von Anthropic. Demgegenüber sind Betreiber alle, die die Tools einsetzen – also jedes Unternehmen, das eine KI verwendet.

Die Unterscheidung zwischen Anbieter und Betreiber ist unter anderem für die Kennzeichnungspflicht (auch „Transparenzpflicht“ genannt) essenziell. Da die allermeisten Unternehmen „Betreiber“ sind, ist der Blick auf sie zu lenken. Dreh- und Angelpunkt ist hier maßgeblich Art. 50 Absatz 4 der KI-VO. Im Kern geht es für Firmen maßgeblich um den Einsatz so genannter „Deepfakes“. Darunter versteht die KI-VO Inhalte, die mit Künstlicher Intelligenz bei der Wiedergabe von Bild-, Audio- oder Video öffentlich gemacht werden und die dabei beispielsweise täuschend ähnlich lebende Menschen darstellen. Ein Beispiel: Die Marketingabteilung nutzt die KI für die neue Kampagne. Anstelle reale Fotomodelle zu buchen, wird die KI angeschmissen und die Bilder sehen aus, dass wenn es sich um menschliche Mannequins handeln würde. Hier müssen Unternehmen „Ross und Reiter“ nennen, um zu kennzeichnen, dass ein KI-Tool benutzt wurde. Juristen wären nicht Juristen, wenn es keine Ausnahmen geben würde. Für die tägliche Praxis im Unternehmen sind die Sonderfälle daher selten und bedürfen einer gesonderten Betrachtung (so etwa bei von KI erstellten Texten, die etwa auf die Unternehmens-Homepage eingestellt werden).

 

Wie ist zu kennzeichnen?

Firmen, die mit „Deepfakes“ beispielsweise in Werbekampagnen mit KI-Tools arbeiten, fragen sich natürlich, wie die Transparenzpflicht zu erfüllen ist. Starre Vorgaben macht die KI-VO dazu nicht. Es gibt Vorschläge seitens der EU-Kommission, bestimmte Icons zu verwenden. Das ist aber kein gesetzliches Muss. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Betrachter über die Verwendung von KI vorab informiert wird. Nimmt man den vorliegenden Beitrag: Das Bild wurde mit KI erstellt und in der Unterzeile erfolgt der Hinweis, dass nicht etwa die Webdesignerin das Foto erstellt hat, sondern ein Programm. Wer so agiert, hat jedenfalls im schlimmsten Falle – eines Briefes der staatlichen „Marktaufsichtsbehörde“ oder einer anwaltlichen Abmahnung durch die Konkurrenz – gute Karten. Schließlich hat man das Gesetz gesehen und man hat gehandelt. Es liegt schlussendlich am Gesetzgeber, vernünftige Vorgaben zu machen. Maßgaben, mit denen Unternehmen in der Praxis etwas anfangen können.

 

Was ist mit Bußgeldern?

Die Nichteinhaltung der Transparenzvorschriften durch ein Unternehmen kann mit einem Bußgeld von bis zu 15 Millionen Euro oder aber mit bis zu 3 Prozent des weltweiten Umsatzes der Firma bestraft werden (Art. 99 Absatz 4 Buchstabe g KI-VO). Doch hier gilt: Keine Panik. Neu ist seit Juli 2026 in Deutschland, dass die Marktaufsichtsbehörde die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen („Bundesnetzagentur“) ist (nicht die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz). Es ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzeshüter sofort horrende Strafzahlungen verhängen wird. Gleichwohl ist Firmenlenker zu raten, sich die Transparenzvorschriften zu Herzen zu nehmen. Kostet wenig Zeit. Und erspart nervige Auseinandersetzungen mit dem Staat. Und möglichen Mitbewerbern.

 

 

Von Prof. Dr. jur. Noogie C. Kaufmann (Master of Arts)

AI-Privacy-Expert (GDDcert. EU)

 

Bildnachweis: Das Bild wurde mit KI von Adobe Firefly erstellt mit einem Prompt von Google Gemini.