18.12.2024 |
„Datenschutz bei KI ist Chefsache“
Sprachprogramme, Bildgeneratoren und Co. – mit Künstlicher Intelligenz („KI“) lässt sich im Job vieles erledigen. Das spart Zeit, wenn die Mitarbeitenden derartige Tools nutzen. Aber Obacht: Vor dem Einsatz gilt es den Datenschutz mit zu berücksichtigen. Enorm wichtig für alle Firmenlenker ist unter anderem der 2. Februar 2025. Auch wegen hoher Bußgelder, die bei Nichtbeachtung anderer Vorgaben drohen. Darüber spricht Prof. Dr. Noogie C. Kaufmann aus unserem Unternehmen mit dem Podcaster und Journalisten Nicolas A. Zeitler im CIORadio. Und er gibt schon einmal Tipps, was jede Geschäftsleitung zügig umsetzen sollte.
KI ist keine Datenschutz-Blackbox
35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für Unternehmen sieht der EU-AI-Act (englisch für „Artificial Intelligence Act“) oder auf Deutsch „Verordnung über künstliche Intelligenz“ (kurz „KI-VO“) bei Verstößen vor. „Bevor hier aber so mache Geschäftsführung Schnappatmung bekommt: Wer sich jetzt entsprechend aufstellt, hat wenig zu befürchten. Schließlich ist KI keine Datenschutz-Blackbox“, sagt Prof. Dr. Kaufmann. Wichtig ist insbesondere erst einmal, dass alle Mitarbeitenden, die KI-Tools nutzen, im Umgang mit den Hilfsmitteln geschult werden. „Ausgangspunkt ist der Art. 4 der KI-VO, wonach alle Beschäftigten bis zum 2. Februar 2025 darin geschult sein müssen, was erlaubt und was verboten ist (so genannte „KI-Kompetenz)“, so Kaufmann. Das ist aber kein Hexenwerk. Hilfreich sind dabei insbesondere unternehmensinterne Richtlinien. Was sonst noch zu tun ist, verrät er im Podcast. Er verweist insbesondere darauf, dass „Datenschutz bei KI Chefsache“ ist.
Und hier geht es zum Interview
https://acent.de/eu-ai-act-das-muessen-cios-ueber-die-ki-verordnung-wissen/
Von Roland von Gehlen
Bildnachweis: Das Bild wurde mit KI von ChatGPT – DALL·E erstellt.