12.08.2019 |

Zurzeit herrscht bei allen Websitebetreibern eine große Unsicherheit bezüglich einer notwendigen Einwilligung bei Tracking Cookies. Gilt noch das bestehende Telemediengesetz, welches nur eine Informationspflicht und ein OPT-Out bei Cookies erforderlich macht oder muss man – wie einige es bereits umgesetzt haben – eine Einwilligung für das Setzen von Tracking-Cookies einholen?

 

Jetzt hat die Datenschutzkonferenz (DSK) aus meiner Sicht strenge Vorgaben beim Einsatz Tracking- und Marketing- Cookies in ihrer veröffentlichten Orientierungshilfe gemacht.

Die Datenschutzkonferenz der deutschen Behörden hat eindeutig Stellung bezogen: eine simple Einblendung mit entsprechenden Hinweisen reicht mehr nicht aus. In jedem Fall muss der Besucher wirklich eine Wahl haben, inwieweit er die Nutzung von Cookies bzw. Tracking-Instrumente zulassen will oder nicht. Dazu gehört auch, dass er die Verwendung von Cookies, die nicht zwingend für die Website notwendig sind, gezielt abstellen kann.

Als ungeeignet werden zukünftig Cookie-Hinweise bewertet, die nur auf Cookies hinweisen.  Ein pauschales Akzeptieren aller Cookies mittels Anklickens eines OK-Buttons für die Betrachtung der Website ist nicht mehr ausreichend.

Die Behörden haben mit der Orientierungshilfe einen klaren Standpunkt bezogen und damit vorgegeben, wie die DSK die aktuelle Rechtslage interpretiert. Allerdings handelt es sich nicht um rechtlich bindende Vorgaben. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es dazu (noch) nicht.

Damit bleibt es der Risikobereitschaft des jeweiligen Unternehmens vorbehalten, wie zügig die DSK Cookie-Meinung auf den eigenen Seiten umgesetzt wird. Ist allerdings ein Relaunch geplant, sollte sich das Unternehmen konkret die Frage stellen, wie es die neue Regelung, die spätestens mit der ePrivacy-VO in jedem Fall kommt, umsetzen will.

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Ihr Roland von Gehlen


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